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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Dienstleistungen von A bis Z

Dienstleistungen

Personalausweis beantragen für Personen unter 16 Jahren

 

Alle Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Jüchen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können – unabhängig vom Alter- beim Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen. Ob für das Reiseziel ein Reisepass oder ein Personalausweis zur Einreise benötigt wird, erfahren Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres müssen der Antragstellung beide Elternteile zustimmen, wenn beide Elternteile mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben. Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung persönlich mit anwesend sein. Der nicht anwesende Elternteil kann sein Einverständnis durch schriftliche Erklärung erteilen. Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, darf der Elternteil den Antrag allein (ohne Vollmacht des anderen Elternteils) stellen, bei dem das Kind mit einzigem Wohnsitz länger als sechs Monate gemeldet ist. Es können ggf. weitere Nachweise erforderlich sein. Bei nichtehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge grundsätzlich bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen.

Sofern für minderjährige Personen ein Betreuer/Vormund bestellt wurde, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese Person übertragen wurde, ist zusätzlich dessen Anwesenheit im Bürgerbüro erforderlich.

Der Personalausweis gilt 6 Jahre. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sollte die Gültigkeit der Dokumente regelmäßig überprüft werden, da sich deren Aussehen in kurzer Zeit deutlich verändert. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich.

Gebühren:

22,80 €

vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bei Antragsstellung zu entrichten ist. Die Zahlung kann in bar oder per Kartenzahlung geleistet werden.

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ausweisdokumente aller vorsprechenden Elternteile
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde oder bisheriges Ausweisdokument
  • Vollmacht des Elternteils, welches bei der Beantragung nicht mit vorspricht und dessen Ausweis in Original oder Kopie
  • Anwesenheit des Kindes unabhängig vom Alter
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