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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

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Dienstleistungen von A bis Z

Dienstleistungen

Kampfmittel

Der Kampfmittelräumdienst des Landes NRW, organisiert von den Bezirksregierungen, unterstützt die örtliche Ordnungsbehörde mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung.

Katasterauszug

Einen Katasterauszug erhalten Sie auf der Homepage des Rhein-Kreis Neuss.

KFZ ummelden

 

Für die Ummeldung des KFZ´s entstehen Gebühren in Höhe von 11,10 €.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis

Hinweis:

Eine Adressänderung im Fahrzeugschein kann nur in der Stadt Jüchen erfolgen, wenn Sie innerhalb des Rhein-Kreis Neuss umgezogen sind.

Bei Umzug aus anderen Städten ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss zuständig.

Falls im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung schon ein Etikett für eine Adressänderung vorhanden ist, kann die Ummeldung des KFZ nur beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss erfolgen.

 

Kindergarten-Beiträge

Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Amt für Schulen, Kultur und Sport der Stadt Jüchen.

Kindergartenplatz

Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Amt für Schulen, Kultur und Sport der Stadt Jüchen.

Kinderreisepass beantragen

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2024 der Kinderreisepass nicht mehr beantragt werden kann. Dieser wird durch den Reisepass oder durch einen Personalausweis (abhängig vom Reiseziel) abgelöst.

 

Dokumente zum download

Kinderziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten anerkennen lassen

Berücksichtigungszeiten und Kindererziehungszeiten anerkennen lassen, liegt in der Zuständigkeit der Rentenversicherungsanstalt.

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