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Verkehrsüberwachung

Aktuelle Standorte der Mess- und Anzeigegeräte

Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024

SuperUser Account 0 49313 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Einsatz der Zähl- und Messgeräte 2023/2024   Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024 Display-Gerät 1 in Waat, Höhe Waat, Höhe Hsnr. 59, FR Jüchen Display-Gerät 2 in Jüchen, Weyerstraße, Höhe Hsnr. 35, FR Valderweg Display-Gerät 3 in Jüchen, Hamscherstraße, Höhe Garzweiler, FR...
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Informationen zur aktuellen Flüchtlingssituation in Jüchen

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 29.07.2022

Stefanie Fleer 0 9083 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Aktuell leben 593 Menschen mit Fluchthintergrund im Jüchener Stadtgebiet. Rund ein Drittel der Personen kommt aus der Ukraine. Aber auch aus anderen Ländern, insbesondere aus Afghanistan, kommen immer wieder Menschen als Geflüchtete zu uns. Noch immer flüchten viele Menschen aus den...

Stadt bereitet sich auf Unterbringung von Flüchtlingen vor

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 23.03.2022

Stefanie Fleer 0 10557 Artikel Bewertung: 3.3
Vor dem Hintergrund des weiter eskalierenden verbrecherischen Angriffskrieg in der Ukraine bereitet sich die Stadt Jüchen auf steigende Flüchtlingszahlen aus der Ukraine vor. Die bisher im Stadtgebiet angekommenen fast 100 Flüchtlinge konnten fast alle in privaten Unterkünften aufgenommen...

Hilfeportal „Germany4Ukraine“

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 22.03.2022

Stefanie Fleer 0 15339 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Das bundesweite Hilfeportal „Germany4Ukraine“ der Bundesregierung wurde gestartet und bietet digital eine zentrale, sichere und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine. Unter www.germany4ukraine.de findet man gebündelt Informationen zu Basisthemen, Unterkunft...
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Wahlbenachrichtigung und Briefwahl bei der Europawahl 2024

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 06.05.2024

Ursula Schmitz 0 610 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben ab dem 06.05.2024 die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Europawahl teilzunehmen. Für die Briefwahl werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen...
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Bundestagswahl

Abruf der Bundestagswahlergebnisse 2021

Information zur Bundestagswahl am 26.09.2021

Stefanie Fleer 0 24039 Artikel Bewertung: 3.8
Bedingt durch die Corona-Pandemie findet in diesem Jahr keine öffentliche Präsentation der Bundestagswahlergebnisse durch die Stadtverwaltung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Ermittlung der Wahlergebnisses am Wahlabend hier abrufen.
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Am Rathaus 5
41363 Jüchen

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Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
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Mo. - Mi.
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08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
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Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Stefanie Fleer
/ Kategorien: Pressemitteilungen

Falschparken wird auch in Jüchen teurer

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 10.11.2021

Wer kennt sie nicht, die Situationen, in den sich andere Verkehrsteilnehmer über zugeparkte Gehwege, Straßen oder Fahrradwege, vorwiegend durch Personenkraftwagen, beschweren.

Der Gesetzgeber hat nun mit dem neuen, ab heute geltenden Bußgeldkatalog besonders auf die Zunahme von verbotswidrigem Parken auf Geh- und Radwegen und unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen sowie das Halten in zweiter Reihe reagiert.  Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.

Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.

Bei den häufigsten Verstößen ändert sich das Bußgeld wie folgt:

 

  • Parken auf einem Behindertenparkplatz von 35,00 € auf 55,00 €
  • Parken mit Parkscheibe:
    Überschreiten von 10,00 € auf 20,00 €
    ohne Parkscheibe bisher 10,00 € auf 20,00 €
    falsch eingestellt von 10,00 € auf 20,00 €
  • Neu Parken auf einem für E-Fahrzeuge gekennzeichneten Parkplatz jetzt 55,00€
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot von 15,00 € auf 25,00 €
  • Parken im absoluten Haltverbot von 15,00 € auf 25,00 €
  • Parken weniger als 15 m zum Haltestellenschild von 10,00 € auf 55,00€
  • Parken oder Halten auf dem Bussonderfahrstreifen von 15,00 € auf 55,00 €
  • Parken auf dem Gehweg von 20,00 € auf 55,00 €
    mit Gefährdung (Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen) von 30,00 € auf 80,00 € zzgl. 1 Punkt


Die Stadtverwaltung appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, ihre Fahrzeuge gesetzeskonform abzustellen und zu parken und hierdurch andere Teilnehmer des Straßenverkehrs nicht zu gefährden bzw. zu beeinträchtigen.

 

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