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Verkehrsüberwachung

Aktuelle Standorte der Mess- und Anzeigegeräte

Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024

SuperUser Account 0 48538 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Einsatz der Zähl- und Messgeräte 2023/2024   Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024 Display-Gerät 1 in Waat, Höhe Waat, Höhe Hsnr. 59, FR Jüchen Display-Gerät 2 in Jüchen, Weyerstraße, Höhe Hsnr. 35, FR Valderweg Display-Gerät 3 in Jüchen, Hamscherstraße, Höhe Garzweiler, FR...
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Informationen zur aktuellen Flüchtlingssituation in Jüchen

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 29.07.2022

Stefanie Fleer 0 8452 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Aktuell leben 593 Menschen mit Fluchthintergrund im Jüchener Stadtgebiet. Rund ein Drittel der Personen kommt aus der Ukraine. Aber auch aus anderen Ländern, insbesondere aus Afghanistan, kommen immer wieder Menschen als Geflüchtete zu uns. Noch immer flüchten viele Menschen aus den...

Stadt bereitet sich auf Unterbringung von Flüchtlingen vor

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 23.03.2022

Stefanie Fleer 0 9956 Artikel Bewertung: 3.3
Vor dem Hintergrund des weiter eskalierenden verbrecherischen Angriffskrieg in der Ukraine bereitet sich die Stadt Jüchen auf steigende Flüchtlingszahlen aus der Ukraine vor. Die bisher im Stadtgebiet angekommenen fast 100 Flüchtlinge konnten fast alle in privaten Unterkünften aufgenommen...

Hilfeportal „Germany4Ukraine“

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 22.03.2022

Stefanie Fleer 0 14481 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Das bundesweite Hilfeportal „Germany4Ukraine“ der Bundesregierung wurde gestartet und bietet digital eine zentrale, sichere und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine. Unter www.germany4ukraine.de findet man gebündelt Informationen zu Basisthemen, Unterkunft...
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Bundestagswahl

Abruf der Bundestagswahlergebnisse 2021

Information zur Bundestagswahl am 26.09.2021

Stefanie Fleer 0 22981 Artikel Bewertung: 3.8
Bedingt durch die Corona-Pandemie findet in diesem Jahr keine öffentliche Präsentation der Bundestagswahlergebnisse durch die Stadtverwaltung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Ermittlung der Wahlergebnisses am Wahlabend hier abrufen.
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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
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IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
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Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Stefanie Fleer
/ Kategorien: Pressemitteilungen

Falschparken

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 01.02.2023

Falschparken ist nicht nur in großen Städten ein Dauerthema. Stetig steigt seit Jahren die Zahl der zugelassenen PKW, auch in Jüchen.
Verkehrsflächen werden deshalb immer öfter verkehrswidrig belegt. Gegenüber Falschparkern verhängte Bußgelder sorgen bei den Betroffenen für Unmut und teilweise Unverständnis, da ihnen die Ordnungswidrigkeit manchmal nicht bewusst ist.

Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs innerhalb des Stadtgebietes Jüchen ist das Ordnungsamt zuständig. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), hat die Ordnungsbehörde diese zu ahnden.

Das Ordnungsamt gibt deshalb noch einmal Tipps, wie man sich richtig verhält und zudem damit den Geldbeutel schont. Grundsätzlich darf überall dort geparkt werden, wo Parken nicht ausdrücklich verboten ist. Geregelt sind Parkverbote im § 12 der StVO und durch Verkehrszeichen nach den §§ 41 und 42 StVO.

Viele Parkverbote sind jedoch auch ohne Verkehrszeichen gültig. Das Parken ist gesetzlich verboten:

  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu fünf Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten,
  • wenn dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird,
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch auf der gegenüber liegenden Fahrbeinseite, wenn die Restfahrbahnbreite weniger als 3,00 m beträgt,
  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, auch wenn durch Verkehrszeichen oder eine Parkflächenmarkierung das Parken erlaubt ist,
  • vor Bordsteinabsenkungen.

Im eigenen Interesse und dem seiner Mitmenschen sollte man immer darauf achten, ausreichend Platz für Abfuhrunternehmen und Lieferdienste und insbesondere für lebensrettende Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu lassen.

Das Abstellen von Fahrzeugen auf Geh- und Radwegen ist grundsätzlich gemäß StVO nicht erlaubt, daher hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung des Bußgeldkataloges für diesen Tatbestand das Bußgeld drastisch erhöht.
Geh- und Radwege dienen ausschließlich Fußgängern und Radfahrern, um sich sicher im Straßenverkehr fortzubewegen.

 

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