Förderantrag der Stadt bewilligt -Land NRW übernimmt 100 % der Straßenbaubeiträge für die Erneuerung der Keltenstraße-
Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 12.05.2023
Gute Nachrichten für alle Beitragspflichtigen auf der Keltenstraße in Kelzenberg: Mit Förderbescheid vom 27.04.2023 hat die NRW.BANK den Antrag der Stadt auf Übernahme der vollständigen Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW für die Erneuerung der Keltenstraße zwischen L 31 und Ortsausgang Richtung Gierath bewilligt.
„Die gemeinsam mit den Anwohnern geplante Baumaßnahme konnte zügig umgesetzt werden, ebenso die Abrechnung“, erklärte Bürgermeister Harald Zillikens. „Dank des umgehend erteilten Förderbescheides des Landes kann die Maßnahme jetzt zeitnah und ohne finanzielle Belastung der Anwohner abgeschlossen werden“.
Insgesamt übernimmt das Land im Rahmen der „Förderrichtlinie Straßenbaubeträge“ somit einen umlagefähigen Aufwand von ca. 267.400 €, der ohne die entsprechenden Fördermittel von den Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern hätte getragen werden müssen.
Die Stadt wird nun im nächsten Schritt und zeitnah entsprechende Beitragsbescheide versenden. Bei der Bekanntgabe dieser „0-Euro-Bescheide“ an die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer handelt es ich um eine Formalität, die im Rahmen der Förderabwicklung erforderlich wird.
In zwei besonderen Fällen, in denen die Beitragspflichtigen Ablösevereinbarungen mit der Stadt getroffen und auf deren Aufrechterhaltung bestanden hatten, können die gezahlten Beträge erstattet werden, da zwischenzeitlich auch Ablösevereinbarungen in die Förderfähigkeit einbezogen worden sind. Die betroffenen Personen werden hierzu in den nächsten Wochen ebenfalls Post von der Stadt erhalten.