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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

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Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Rathaus

Baumscheiben werden erneuert

Pressemitteilung, 02.02.2021

Ulrike Märkel 0 5861 Artikel Bewertung: Keine Bewertung

Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen wurde festgestellt, dass die Wurzeln von insgesamt 4 Linden in den Baumscheiben auf der Garzweiler Allee im Bereich der Einfahrt nach Priesterath die dortigen Pflasterbeläge im Gehweg und den angrenzenden Parkflächen in erheblichem Maße angehoben haben.

Haushalt der Stadt Jüchen 2021

Pressemitteilung vom 03.02.2021

Ulrike Märkel 0 6301 Artikel Bewertung: 5.0
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss hat die von der Stadt Jüchen beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 bestätigt. Damit ist die Stadt Jüchen ab sofort für das laufende Haushaltsjahr handlungsfähig und kann mit der Umsetzung der im Haushalt geplanten Maßnahmen beginnen.

Glasfaserausbau in Jüchen

Pressemitteilung vom 04.02.2021

Ulrike Märkel 0 7159 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
In den Stadtteilen Gierath und Gubberath konnte im Rahmen der Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser die erforderliche 40%-Marke erreicht werden. Damit kann mit dem entsprechenden Ausbau in Kürze begonnen werden. Diejenigen, die sich im Rahmen der Nachfragebündelung für einen...

Energieberatung per Telefon

Pressemitteilung vom 09.02.2021

Ulrike Märkel 0 4534 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Aktuell verbringen viele Bürgerinnen und Bürger mehr Zeit als üblich in den eigenen vier Wänden. Und oftmals planen sie gerade jetzt mögliche Veränderungen an ihrer Immobilie. Welche Fenster sind die Richtigen; wie dick muss die Dämmung sein; ist mein Energieverbrauch normal? Wie kann ich trotz...

Winterdienst

Pressemitteilung vom 11.02.2021

Ulrike Märkel 0 5780 Artikel Bewertung: 3.8

Die Stadt weist darauf hin, dass überall dort, wo die Winterwartungspflicht durch die Satzung auf die Straßenanlieger übertragen worden ist, eine Pflicht zur Beseitigung von Eis- und Schneeglätte besteht.

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