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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Julia Hurtz
/ Kategorien: Eheschliessung

Anmeldung zur Eheschliessung

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei mehreren Wohnsitzen kann sich das Paar das zuständige Standesamt aussuchen.

Das Paar meldet die beabsichtigte Eheschließung persönlich an. Ist einer der Beteiligten verhindert, muss er eine schriftliche Beitrittserklärung der/des Partnerin/Partners mitbringen.

Die Angaben und vorzulegenden Nachweise dienen der Prüfung der Ehefähigkeit der Partner und der Ermittlung etwaiger Eheverbote.

Zwischen der Anmeldung und der Eheschließung dürfen nicht mehr als 6 Monate vergehen, da sonst eine erneute Prüfung der Voraussetzungen und eine neue Anmeldung erfolgen muss.

 

Vorzulegende Unterlagen

  • Bescheinigung des Meldeamtes (Vor- und Familienname, Familienstand; Wohnort, Staatsangehörigkeit; bei mehreren Wohnsitzen Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes)
  • Beglaubigte(r) Abschrift/Auszug der Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
  • Gültige Personalausweise oder Reisepässe

 

Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich eine(n) beglaubigte(n) Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch Ihrer letzten Ehe.

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