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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Der Jüchener Stadtrat
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/ Kategorien: Politik, Stadtrat

Der Jüchener Stadtrat

Nach der Kommunalverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Bürgerschaft durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat und  der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern alle fünf Jahre direkt gewählt. Der Rat ist in Bezug auf seine Aufgabenstellung wichtigstes Gemeindeorgan. Der Stadtrat ist Verwaltungsorgan und Teil der einheitlichen kommunalen Exekutive.

Die derzeit 44 Ratsmitglieder der Stadt Jüchen sind Inhaber eines freien Mandates, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen. Sämtliche Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. 

Vorsitzender des Rates ist der Bürgermeister. Er ist hauptamtlich tätig und gleichzeitig Chef der Verwaltung.

Hinweis: Die nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW vorgeschriebenen Auskünfte der Ratsmitglieder und Sachkundigen Bürger können im Rathaus Jüchen, Zimmer 206, Am Rathaus 5, 41363 Jüchen, zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

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