Der Jüchener Stadtrat
Nach der Kommunalverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Bürgerschaft durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat und der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern alle fünf Jahre direkt gewählt. Der Rat ist in Bezug auf seine Aufgabenstellung wichtigstes Gemeindeorgan. Der Stadtrat ist Verwaltungsorgan und Teil der einheitlichen kommunalen Exekutive.
Die derzeit 44 Ratsmitglieder der Stadt Jüchen sind Inhaber eines freien Mandates, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen. Sämtliche Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Vorsitzender des Rates ist der Bürgermeister. Er ist hauptamtlich tätig und gleichzeitig Chef der Verwaltung.
Hinweis: Die nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW vorgeschriebenen Auskünfte der Ratsmitglieder und Sachkundigen Bürger können im Rathaus Jüchen, Zimmer 206, Am Rathaus 5, 41363 Jüchen, zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.