Kinderreisepass beantragen
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2024 der Kinderreisepass nicht mehr beantragt werden kann. Dieser wird durch den Reisepass oder durch einen Personalausweis (abhängig vom Reiseziel) abgelöst.
Der Kinderreisepass wurde durch eine Änderung des Passgesetzes zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Seit dem können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum unter der Voraussetzung, dass das Lichtbild im Kinderreisepass nicht zu stark vom aktuellen Aussehen des Kindes abweicht.
Bitte beachten Sie zusätzlich die Einreisevorschriften Ihres Urlaubsziels.
Link: http://auswaertiges-amt.de
Als Ersatz für den Kinderreisepass kann ein Personalausweis oder ein elektronischer Reisepass beantragt werden.