Grundsteuer
Die Steuersätze für die Grundsteuer A beträgt 300 v. H. und für die Grundsteuer B v. H. 515 v. H. bis 31.12.2023 und ab 01.01.2024 535 v.H.
Bei der Festsetzung der Grundsteuer ist das Steueramt der Stadt Jüchen an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes, aus dem der Grundsteuermessbetrag hervorgeht, gebunden. Die Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes auf den Erwerber erfolgt zum 01.01. eines Jahres (soweit das Finanzamt keinen anderen Zeitpunkt festlegt).
Beispiel: . Sie erwerben im Jahr 2023 ein Grundstück. Die Grundsteuerpflicht beginnt somit zum 01.01.2024.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Jüchen gerne zur Verfügung.
(Stand 10.05.2023)