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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Grundsteuer

Die Steuersätze für die Grundsteuer A beträgt 300 v. H. und für die Grundsteuer B v. H. 515 v. H. bis  31.12.2023 und ab 01.01.2024 535 v.H.

Bei der Festsetzung der Grundsteuer ist das Steueramt der Stadt Jüchen an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes, aus dem der Grundsteuermessbetrag hervorgeht, gebunden. Die Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes auf den Erwerber erfolgt zum 01.01. eines Jahres (soweit das Finanzamt keinen anderen Zeitpunkt festlegt).

Beispiel: . Sie erwerben im Jahr 2023 ein Grundstück. Die Grundsteuerpflicht beginnt somit zum 01.01.2024.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Jüchen gerne zur Verfügung.

 

(Stand 10.05.2023)

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