Gewerbe abmelden
Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit
- selbständig
- regelmäßig
- entgeltlich und mit Gewinnerzielungsabsicht
durchführen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung.
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen." (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung)"
Eine Gewerbeabmeldung ist unverzüglich bei Aufgabe des Gewerbes erforderlich.
Die Abmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Das entsprechende Formular finden Sie unter dem unten genannten Link.
Weitere Informationen erteilt Ihnen das Gewerbeamt der Stadt Jüchen.
Ansprechpartner: Christian Jennessen - 02165 915 3208 - EG Bürgerbüro - christian.jennessen@juechen.de