Aufstellerlaubnis Geldspielgeräte
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür gem. § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Antrag ist formlos schriftlich, unter Beifügung der Gewerbeanmeldung und der Aufstellberechtigung zu stellen. Die benötigten Formulare finden Sie unter dem unten genannten Link "Formulare Gewerbewesen, Sicherheit und Ordnung".
Gebühr: 75,00 Euro in bar oder mit Karte