Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)
Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.
Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich sein:
Erste Nachuntersuchung
Weitere Nachuntersuchung
Außerordentliche Nachuntersuchung
Sie haben folgende Möglichkeiten, den Untersuchungsberechtigungsschein zu beantragen:
Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:
- muss in Jüchen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
- darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.
- muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.
Die Beantragung ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Anstelle der betroffenen Person kann der Antrag auch von einem Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeit
Die Ausgabe der digitalen ID erfolgt sofort.