Ummeldung bei der Meldebehörde
Ummeldung: Wohnungswechsel innerhalb von Jüchen
Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man verpflichtet sich entsprechend an- bzw. umzumelden (Meldepflicht). Eine vorzeitige Meldung ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Meldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und ist auch für Nebenwohnsitze vorgeschrieben.
Die Abmeldung für Wohnsitzwechsel innerhalb der Bundesrepublik wird von der Zuzugsgemeinde vorgenommen.
Sofern Sie die Bundesrepublik dauerhaft verlassen, ist eine Abmeldung in der letzten Wohnsitzgemeinde vorzunehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Telefon: 02165 915 3233 oder per Mail: buergerbuero@juechen.de