Mietzuschuss
Es ermöglicht Haushalten mit niedrigem Einkommen angemessenes und familiengerechtes Wohnen. Sie können als Mieter/-in einen Mietzuschuss und als Bewohner/-in einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims einen Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Wohngeld wird auch für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gewährt.
Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt.