Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung kann persönlich oder durch eine beauftragte Person, die im Besitz einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht, sowie Ihrem Ausweis in Original oder Kopie ist, im Bürgerbüro unter Vorlage des Personalausweises oder Passes, beantragt werden. Sie wird sofort ausgestellt.
Familienangehörige (z.B. Ehegatten oder Eltern für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) benötigen eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der Person, für die eine Meldebescheinigung ausgestellt werden soll.
Kosten: 9,00 Euro in bar oder mit EC-Karte
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter im Bürgerbüro.
02165 915 3233 - EG Bürgerbüro - buergerbuero@juechen.de