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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
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IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
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Ursula Schmitz
/ Kategorien: Pressemitteilungen

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl bei der Europawahl 2024

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 25.04.2024

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben ab dem 06.05.2024 die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Europawahl teilzunehmen. Für die Briefwahl werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt.

Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins kann persönlich, schriftlich (auch per E-Mail) oder online gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Zwischen dem 06. und dem 16.05.2024 werden den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl zugesandt. Auf der Rückseite der Benachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag aufgedruckt, der ebenfalls verwendet werden kann. Außerdem ist dort ein QR-Code aufgebracht, über den mit mobilen Endgeräten ebenfalls einfach und schnell die Briefwahlunterlagen angefordert werden können.

Die Stadt Jüchen stellt auf der Homepage www.juechen.de für die Beantragung von Briefwahlunterlagen auch einen Link zur entsprechenden Internetseite auf zur Verfügung. Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, also auch ins Ausland verschickt. Wichtig ist jedoch, dass der Wahlbrief für die Europawahl bis zum Wahlsonntag, spätestens bis 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Jüchen eingeht. Besonders bei Auslandssendungen sind die Beförderungszeiten beim Postversand zu berücksichtigen.

Wer keine oder eine nicht an ihn adressierte Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich mit dem Wahlamt der Stadtverwaltung unter der Tel.-Nr. 02165 / 915 - 3211 oder -3208 in Verbindung zu setzen.

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