Dichtheitsprüfung
Warum und wann muss ich prüfen?
Jeder Grundstückseigentümer ist für den Zustand und die Funktionstüchtigkeit seiner Abwasserleitungen verantwortlich. Der Gesetzgeber verpflichtet Eigentümer, dem zuständigen Abwasserbetrieb die Dokumentation der Zustands- und Funktionsprüfung für alle erdverlegten Abwasserleitungen vorzulegen, wenn sich das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet.
Langjährige Untersuchungen zeigen, dass nicht nur öffentliche Kanalleitungen sanierungsbedürftig sind, sondern häufig auch private. Durch undichte Abwasserleitungen gelangt verschmutztes Wasser ins saubere Grundwasser, woraus wir unser Trinkwasser gewinnen. Ein weiteres Problem: Defekte Abwasserleitungen können bei Starkregen zu nassen Kellern und Bodenplatten führen. Gehen Sie mit der Zustands- und Funktionsprüfung jetzt auf Nummer sicher und erhalten den Wert Ihrer Immobilie.
Zum Schutz des Trink- und Grundwassers hat der Gesetzgeber für den Nachweis der Zustands- und Funktionsprüfung bei häuslichem Abwasser folgende Fristen für Grundstückseigentümer festgelegt:
Gerne gibt der Abwasserbetrieb der Gemeinde Jüchen Auskunft darüber, ob ihm bereits eine Zustands- und Funktionsprüfung vorliegt.
Was muss geprüft werden?
Überprüft werden müssen alle erdverlegten Abwasserleitungen bis zur Grundstücksgrenze, in denen Schmutzwasser abgeleitet wird.
Wer kann prüfen?
Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Unter http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/ können Sie aktuelle Sachkundige für die Zustands- und Funktionsprüfung im Umkreis finden.
Liegt mein Haus im Wasserschutzgebiet?
Ob Ihre Liegenschaft auch in einer Wasserschutzzone liegt, können Sie in der beigefügten Straßenliste im Download-Bereich oder über die dort hinterlegten Karten ermitteln.
Das Ergebnis der Prüfung lautet undicht. Was muss ich tun?
Schicken Sie uns in jedem Fall Ihren Prüfbericht zu. Wir kontrollieren diesen und legen entsprechend individuelle Sanierungsfristen fest. In den meisten Fällen haben Sie bis zu zehn Jahre Zeit, um eine Sanierung durchzuführen.
Frist verpasst?
Sie hätten bereits bis zu 31.12.2015 prüfen lassen müssen und haben diese Frist nun verpasst? In diesem Fall sollten Sie sich unverzüglich mit einem Sachkundigen in Verbindung setzen und die Prüfung umgehend nachholen. Bitte reichen Sie uns schnellstmöglich den Prüfbericht nach. Eine Ordnungswidrigkeit entsteht, wenn die Zustands- und Funktionsprüfung nicht in der festgelegten Frist durchgeführt wird.