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Stadt Jüchen
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Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Ursula Schmitz

Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 14.10.2022

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) hat am 10.10.2022 den Erlass „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen“ getroffen, welcher am 15.10.2022 in Kraft tritt.

Bei Unwetterlagen sollen in Abhängigkeit vom jeweiligen Unwetterereignis zum Schutz der Schülerinnen und Schüler einheitliche und verbindliche schulische Maßnahmen veranlasst werden. Maßstab bei einer Entscheidung für oder gegen den Präsenzbetrieb im Schulgebäude soll sein, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg vor Unwettergefahren umfassend geschützt werden.

Bei Unwettern handelt es sich insbesondere um:

- extrem anhaltend heftigen Starkregen

- schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen

- schwere bis extreme Gewitter eventuell mit extremen Orkanböen/ Starkregen

- extrem starker Schneefall eventuell mit Verwehungen

- Glatteis

Im Einzelfall kann es aufgrund solcher Wetterereignisse notwendig sein, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler schulische Maßnahmen, insbesondere das Ruhen des Präsenzbetriebs, anzuordnen.

Zuständig für Entscheidungen zum Ruhen des Präsenzbetriebs an öffentlichen Schulen ist dann ausschließlich die Regionale Koordinierungsgruppe der 

Bezirksregierung Düsseldorf Unwetter (RKU). Grundlage für die Entscheidungsfindung sollen die Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sein. Ein Entscheidungsspielraum der Schulleitungen besteht dann nicht mehr.

Im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten entscheidet die Schulleitung über die Einrichtung von Distanzunterricht oder ersatzweise Aufgaben zur Bearbeitung in analoger Form.

Der Erlass lässt die Möglichkeit von Maßnahmen der Stadt als Schulträger im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände unberührt.

Die Stadt Jüchen wird, orientiert an der Entscheidung der regionalen Koordinierungsgruppe, eine entsprechende Regelung zu Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen für die städtischen Kitas treffen.

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