Die Grundsteuer wird in Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) und Grundsteuer B (bebaubare Grundstücke) unterschieden.
Für Fragen zum Grundbuchamt folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
Von der Stadt Jüchen werden die aufgeführten Grünflächen unterhalten.
Über den Einbau des Wasserzählers muss eine Meldung an die Stadt Jüchen erfolgen.
Wer eine Gaststätte betreiben möchte hat eine Gaststättenerlaubnis zu beantragen.
Beurkundung der Geburt von Kindern, die im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes der Stadt Jüchen geboren werden (unabhängig vom Wohnort der Eltern).
Das Halten eines ‚gefährlichen Hundes’ nach § 3 LHundG NRW bedarf der ordnungsbehördlichen Erlaubnis.