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Stefanie Fleer
/ Kategorien: Pressemitteilungen

Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 31.05.2023

Während die Energiepreisbremse für Gas- und Stromkunden längst beschlossene Sache ist, mussten die Haushalte, die ihre Heizenergie nicht über eine Versorgungsleitung erhalten, länger auf Entlastungen warten. Zwar wurden auch für Besitzer einer Öl- oder Holzheizung bereits im Dezember 2022 Gelder in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt. Nur bekommen konnten die Bürgerinnen und Bürger die versprochenen Zuschüsse bislang noch nicht.

Das hat sich inzwischen in NRW geändert. Seit Mitte Mai 2023 können entsprechende Anträge auf die sogenannte Härtefallhilfe für Heizkosten gestellt werden. So sollen dann auch die privaten Haushalte entlastet werden, die Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks für ihre Heizung nutzen und dabei im Jahr 2022 unter erheblichen zusätzlichen Kosten zu leiden hatten. In erster Linie richtet sich diese Härtefallregelung an die Eigenheimnutzer/-besitzer, die ihre Energie selbst besorgen bzw. einkaufen. Wer zur Miete wohnt, der kann seinen Vermieter bitten, einen solchen Antrag zu stellen.

Die Antragstellung war in Nordrhein-Westfalen erst später möglich, weil die Landesregierung ein eigenes Antragsportal auf den Weg bringen wollte. Auf dem Online-Portal heizkostenhilfe.nrw können die Verbraucher aus NRW den Zuschuss nun beim Land beantragen.

 

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